Anwendungsbereiche

  • Permanente Brandabschottungen von brennbaren Rohren
  • Besonders geeignet bei Reihenanordnung, da keine Mindestabstände nötig sind.
  • Geprüft für die Feuerwiderstandsklassen R90 in Wänden und Decken sowie R120 in Decken. Die Details zu R120 entnehmen Sie bitte der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.

Einsatzbereiche für Bauteile mit Feuerwiderstandsklasse F90

  • Wände aus Mauerwerk nach DIN 1053-1, aus Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 oder Porenbeton nach DIN 4166 ab 100 mm
  • Decken aus Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 oder Porenbeton nach DIN 4223 ab 150 mm
  • Leichte Trennwände in Ständerbauart mit Stahlunterkonstruktion, innenliegender Mineralwolle (Baustoffklasse DIN 4102-A, Schmelzpunkt größer 1000 °C) und beidseitiger Beplankung aus nichtbrennbaren Bauplatten nach DIN 4102-4 bzw. AbP ab 100 mm

Umfang der Zulassung

  • Brennbare Rohre mit einem Rohraußendurchmesser bis 160 mm und Rohrwanddicken von 1,8 mm bis 14,6 mm (Rohrdiagramme siehe Zulassung Z-19.17-1659).
  • Brennbare Rohre für nichtbrennbare Flüssigkeiten und Gase, für Rohrpostleitungen (Fahrrohre) oder für Staubsaugleitungen
  • Thermoplastische Rohre aus PVC-U, PVC-HI, PVC-C, PP, PE-HD, LDPE, ABS, ASA, PE-X, PB, Mehrschichtverbundrohre und mineralverstärkte Kunststoffrohre