ZZ-Box BDS-N
Kabelabschottung S90
ZZ-Box BDS
Zulassung Nr. Z-19.53-2468
Übereinstimmungsbestätigung
Anwendungsbereiche
- Temporäre sowie permanente Brandabschottungen von Elektrokabeln und -leitungen aller Art und Durchmesser
- Besonders geeignet für Abschottungen in leichten Trennwänden. Es entfallen zusätzliche Rahmen aus nichtbrennbaren Bauplatten.
- Geprüft für die Feuerwiderstandsklassen S30, S60 sowie S90. Die Details zu S30 und S60 entnehmen Sie bitte der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.
Einsatzbereiche für Bauteile mit Feuerwiderstandsklasse F90
- Wände aus Mauerwerk nach DIN 1053-1, Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 oder Porenbeton-Bauplatten nach DIN 4166 ab 100 mm
- Decken aus Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 oder Porenbeton nach DIN 4223 ab 50 mm
- Leichte Trennwände in Ständerbauart mit Stahlunterkonstruktion, innenliegender Mineralwolle (Baustoffklasse DIN 4102-A, Schmelzpunkt größer 1000 °C) und beidseitiger Beplankung aus nichtbrennbaren Bauplatten nach DIN 4102-4 bzw. AbP ab 150 mm
Maximale Abmessung des Abschottungssystems [mm]
Massivwand 500 x 500
Massivdecke 500 x 500
Leichte Trennwand 500 x 500
Mindesteinbautiefe (Schottstärke)
200 mm
Umfang der Zulassung
- Elektrokabel und -leitungen aller Art und Durchmesser (auch Lichtwellenleiter) mit Ausnahme von sogenannten Hohlleiterkabeln
- Einzelne Leitungen aus Stahl- oder Kunststoffrohren für Steuerungszwecke bis zu einem Rohraußendurchmesser von 15 mm
- Kabeltragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leitern) aus Stahl-, Aluminium- oder Kunststoffprofilen
- Elektro-Installationsrohre aus Kunststoff bis zu einem Rohraußendurchmesser von 20 mm
- Anordnung der ZZ-Box BDS in Gruppen bis zur max. Schottgröße von 500 mm x 500 mm
- Die Summe der Querschnitte aller Kabel darf bis zu 60 % der Rohbauöffnung betragen.