Anwendungsbereiche

  • Temporäre sowie permanente Brandabschottungen von Elektrokabeln und -leitungen aller Art und Durchmesser
  • Besonders geeignet für Abschottungen in leichten Trennwänden. Es entfallen zusätzliche Rahmen aus nichtbrennbaren Bauplatten.
  • Geprüft für die Feuerwiderstandsklassen S30, S60 sowie S90. Die Details zu S30 und S60 entnehmen Sie bitte der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.

Einsatzbereiche für Bauteile mit Feuerwiderstandsklasse F90

  • Wände aus Mauerwerk nach DIN 1053-1, Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 oder Porenbeton-Bauplatten nach DIN 4166 ab 100 mm
  • Decken aus Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 oder Porenbeton nach DIN 4223 ab 50 mm
  • Leichte Trennwände in Ständerbauart mit Stahlunterkonstruktion, innenliegender Mineralwolle (Baustoffklasse DIN 4102-A, Schmelzpunkt größer 1000 °C) und beidseitiger Beplankung aus nichtbrennbaren Bauplatten nach DIN 4102-4 bzw. AbP ab 150 mm

Maximale Abmessung des Abschottungssystems [mm]

Massivwand                        500 x 500

Massivdecke                       500 x 500

Leichte Trennwand         500 x 500

Mindesteinbautiefe (Schottstärke)
200 mm

Umfang der Zulassung

  • Elektrokabel und -leitungen aller Art und Durchmesser (auch Lichtwellenleiter) mit Ausnahme von sogenannten Hohlleiterkabeln
  • Einzelne Leitungen aus Stahl- oder Kunststoffrohren für Steuerungszwecke bis zu einem Rohraußendurchmesser von 15 mm
  • Kabeltragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leitern) aus Stahl-, Aluminium- oder Kunststoffprofilen
  • Elektro-Installationsrohre aus Kunststoff bis zu einem Rohraußendurchmesser von 20 mm
  • Anordnung der ZZ-Box BDS in Gruppen bis zur max. Schottgröße von 500 mm x 500 mm
  • Die Summe der Querschnitte aller Kabel darf bis zu 60 % der Rohbauöffnung betragen.