ZZ-Brandschutzstopfen BDS



Kombiabschottung S90
ZZ-Brandschutzstopfen BDS
Zulassung Nr. Z-19.53-2470
Übereinstimmungsbestätigung

Anwendungsbereiche

  • Temporäre sowie permanente Brandabschottungen von Elektrokabeln und -leitungen aller Art und Durchmesser
  • Besonders geeignet für alle gängigen Kernbohrdurchmesser bis 250 mm.
  • Geprüft für die Feuerwiderstandsklassen S30, S60 sowie S90. Die Details zu S30 und S60 entnehmen Sie bitte der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.

Einsatzbereiche für Bauteile mit Feuerwiderstandsklasse F90

  • Wände aus Mauerwerk nach DIN 1053-1, Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 oder Porenbeton-Bauplatten nach DIN 4166 ab 100 mm
  • Decken aus Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 oder Porenbeton nach DIN 4223 ab 150 mm
  • Leichte Trennwände in Ständerbauart mit Stahlunterkonstruktion, innenliegender Mineralwolle (Baustoffklasse DIN 4102-A, Schmelzpunkt größer 1000 °C) und beidseitiger Beplankung aus nichtbrennbaren Bauplatten nach DIN 4102-4 bzw. AbP ab 100 mm

Maximale Abmessung des Abschottungssystems [mm]

Massivwand                      Ø 250

Massivdecke                      Ø 250

Leichte Trennwand         Ø 250

Mindesteinbautiefe (Schottstärke)
150 mm

Umfang der Zulassung

  • Elektrokabel und -leitungen aller Art und Durchmesser (auch Lichtwellenleiter) mit Ausnahme von sogenannten Hohlleiterkabeln
  • Einzelne Leitungen aus Stahl- oder Kunststoffrohren für Steuerungszwecke bis zu einem Rohraußendurchmesser von 15 mm
  • Kabeltragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leitern) aus Stahl-, Aluminium- oder Kunststoffprofilen
  • Elektro-Installationsrohre aus Kunststoff bis zu einem Rohraußendurchmesser von 20 mm
  • Die Summe der Querschnitte aller Kabel darf bis zu 60 % der Rohbauöffnung betragen.