ZZ-Brandschutzstein 120 BDS-N



Kombiabschottung S90
ZZ-Steine 120 BDS-N
Zulassung Nr. Z-19.15-1743
Übereinstimmungsbestätigung

Anwendungsbereiche

  • Temporäre sowie permanente Brandabschottungen von Elektrokabeln und -leitungen aller Art und Durchmesser
  • Besonders geeignet für Kabel der Nachrichten- und Datentechnik (Telekommunikation) bis zu einem Durchmesser von 18 mm bei Wand- und Deckendurchbrüchen mit häufig wechselnder Belegung; hierbei entfällt die Verwendung des ZZ-Kabelwickel BDS-N.
  • Geprüft für die Feuerwiderstandsklassen S30, S60 sowie S90. Die Details zu S30 und S60 entnehmen Sie bitte der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.

Einsatzbereiche für Bauteile mit Feuerwiderstandsklasse F90

  • Wände aus Mauerwerk nach DIN 1053-1, Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 oder Porenbeton-Bauplatten nach DIN 4166 ab 100 mm
  • Decken aus Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 oder Porenbeton nach DIN 4223 ab 150 mm
  • Leichte Trennwände in Ständerbauart mit Stahlunterkonstruktion, innenliegender Mineralwolle (Baustoffklasse DIN 4102-A, Schmelzpunkt größer 1000 °C) und beidseitiger Beplankung aus nichtbrennbaren Bauplatten nach DIN 4102-4 bzw. AbP ab 100 mm

Maximale Abmessung des Abschottungssystems [mm]

Massivwand                      (BxH) 1000 x 1000

Massivdecke                      (BxH) 700 x Länge ist unbegrenzt

Leichte Trennwand        (BxH) 575 x 875 bzw. 875 x 575

Mindesteinbautiefe (Schottstärke)
120 mm

Umfang der Zulassung

  • Elektrokabel und -leitungen aller Art und Durchmesser (auch Lichtwellenleiter) mit Ausnahme von sogenannten Hohlleiterkabeln
  • Einzelne Leitungen aus Stahl- oder Kunststoffrohren für Steuerungszwecke bis zu einem Rohraußendurchmesser von 15 mm
  • Kabeltragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leitern) aus Stahl-, Aluminium- oder Kunststoffprofilen
  • Elektro-Installationsrohre aus Kunststoff bis zu einem Rohraußendurchmesser von 20 mm
  • Die Summe der Querschnitte aller Kabel darf bis zu 60 % der Rohbauöffnung betragen.